ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Inhalt der Beförderungsleistung
Durch Beauftragung und Auftragsbestätigung durch das Mietwagenunternehmen MINICAR NORD kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Leistungsumfang und der Beförderungspreis richten sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit. Das Mietwagenunternehmen MINICAR NORD muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ist in der Buchungsanfrage mit anzugeben.
Die Festpreise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke auf dem direktem Weg vom oder zum Zielort. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. Kostenpflichtiges Über- oder Sperrgepäck ist bei der Buchung mit anzumelden! Bei nicht angemeldetem Übergepäck ist eine Beförderung des Übergepäcks nicht verpflichtend.
Die Beförderung erfolgt durch uns oder einem ausgewählten Leistungsträger. Für das Mietwagenunternehmen MINICAR NORD sind die angegebenen Beförderungsdaten mit einer Karenzzeit von 10 Minuten verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung, jedoch nicht die Entgeltpflicht des Kunden für die gebuchte Beförderungsleistung.
Ausnahmesituationen wie Verkehrsstaus, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch vom Mietwagenunternehmen MINICAR NORD nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2. Beförderungsentgelt
Das in der Auftragsbestätigung angegebene Beförderungsentgelt nebst Zuschlägen ist nach Antritt der Beförderung beim Leistungserbringer sofort und in voller Höhe zu entrichten, zzgl. Auslagen für z. B. Parkgebühren, Maut.
3. Zahlungsmöglichkeiten
- Bargeldzahlung ab 50.- € Auftragswert
- EC- oder Kredit-Karte ab 50.- € Auftragswert, Visa, Mastercard, Maestro, Apple Pay per NFC
- Vorkasse online per Zahlungslink ab 50.- € Auftragswert, Kreditkarte, Sofortüberweisung (Klarna), giropay
- Rechnungsfahrten ab 119.- € (100.- € netto) Auftragswert, Ziel 7 Tage netto, nur für gewerbliche Endkunden und nach vorheriger Absprache für ortsansässige Unternehmen im Kreis Pinneberg
4. Abholung zum Flughafen
Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Fahrgast angegebenen Abholzeit plus der Fahrzeit. Planen Sie bitte ausreichend Zeit ein für eine sichere Disposition. Die Firma MINICAR NORD ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen.
5. Abholung vom Flughafen
Bei Änderungen der Abflugs- bzw. Ankunftszeiten, der Fluggesellschaft, der Flugnummer, ebenso Verzögerungen bei der Gepäckabholung nach der Landung, informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch (04121) 750 642 oder (0176) 486 88 990. Über den Abflug sowie die Ankunft der Flugzeuge sind wir regelmäßig informiert. Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten.
6. Rückfahrt
Die vereinbarte Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + 45 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen verschiebt sich die Abholzeit entsprechend der tatsächlichen Landezeit + 45 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Landungen die früher erfolgen wie geplant gilt die vereinbarte Abholzeit. Die kostenlose Wartezeit ab der Landung beträgt 60 Minuten. Danach beträgt das Wartegeld je Minute 0,60 €, maximal 15 Minuten = 9.- €. Die maximale Wartezeit beträgt 75 Minuten ab der Landezeit. Bitte begeben Sie sich nach der Landung Ihrer Maschine zum vereinbarten Treffpunkt. Halten Sie sich bitte am Treffpunkt oder in seiner Nähe auf. Sie werden dort von uns abgeholt. Es kann zu Wartezeiten bis zu 10 Minuten kommen, bei Verspätungen bis zu 60 Minuten. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns längere Wartezeiten am vereinbartem Treffpunkt vorher umgehend fernmündlich oder persönlich mitzuteilen. Ansonsten erlischt unsere Pflicht zur Beförderung, jedoch nicht die Entgeltpflicht des Kunden für die gebuchte Beförderungsleistung.
7. Rücktritt
Bei den Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Eine kostenlose Stornierung ist bis 30 Tage vor Fahrtantritt möglich. Liegt danach die Rücktrittserklärung des Kunden beim Mietwagenunternehmen MINICAR NORD vor, wird eine Stornierungspauschale von 50% des Fahrpreises, mindestens jedoch 50.- € erhoben. Rücktrittserklärungen die am Tag der Beförderung beim Mietwagenunternehmen MINICAR NORD eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr von 100% des gültigen Fahrpreises aus. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, dem Mietwagenunternehmen MINICAR NORD nachzuweisen, das der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
8. Gewährleistung
Das Mietwagenunternehmen MINICAR NORD haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet das Mietwagenunternehmen MINICAR NORD dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung dem Mietwagenunternehmen MINICAR NORD der Höhe nach auf den vereinbarten Gesamtfahrpreises. Das Mietwagenunternehmen MINICAR NORD haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis dem Mietwagenunternehmen MINICAR NORD zu bringen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand ist Elmshorn
Nutzungsbedingungen Stand 11.2022
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